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Recht: I

Keine Nachforschungspflicht für Forenbetreiber (Gerichtsurteil)

Ein Forenbetreiber muss keine Nachforschungen anstellen, wenn rechtswidrige Beiträge (Äußerungen) über seine Plattform getätigt wurden.

Das Löschen nach Kenntniserlangung genügt der Prüfungspflicht.

Landgericht Düsseldorf / Az.: 12 O 343/06


Dem Urteil ging ein Rechtsstreit voraus, in welchem eine Initiative beleidigt worden war. Nachdem der Forenbetreiber Kenntnis über die Beiträge hatte löschte er sie umgehend.

Die Herausgabe der Namen der Verfasser verweigerte der Forenbetreiber. Dies auch zu Recht, so das Gericht.

Ein Forenbetreiber müsse seiner Prüfungspflicht nachkommen, doch setzt dies keine allgemeine Überwachung voraus. Das zeitnahe Löschen nach Hinweisen und die Vorsorge vor rechtsverletzenden Beiträgen ist ausreichend.

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