|
Recht: I
Neue Kennzeichnungspflicht für Internetseiten
Webseiten müssen seit dem 21.12.2001 bestimmte Informationen über den Seitenbetreiber und seine Identität enthalten. Das neue Gesetz zum Elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) sieht vor, dass derjenige, der die Informationspflichten nach §6 Teledienstgesetz (TDG) missachtet, mit bis zu 50.000 € Bußgeld rechnen muss.
Seitenbetreiber sollten daher Ihre Webseiten dringend den neuen Regelungen anpassen.
Jeder der im Internet geschäftsmäßig Teledienste anbietet, ist dazu verpflichtet, auf seinen Internetseiten bestimmte Informationen anzugeben. Zu den Telediensten gehören u.a. E-Commerce-Angebote, Homepages, Suchmaschinen, Navigationshilfen, Telebanking oder Internetwerbung.
Für Geschäftsmäßigkeit ist keine Gewinnerzielungsabsicht Voraussetzung!
Deshalb können auch nichtkommerzielle Dienste den Informationspflichten unterliegen.
Das kann z.B. auch die private Homepage sein. Voraussetzung ist, dass die Teledienste nicht gelegentlich, sondern dauerhaft angeboten werden. Nicht betroffen sind daher private Gelegenheitsverkäufe per Internet.
Was muss angegeben werden?
Name und Anschrift des Anbieters
Im Internetauftritt sind die Namen anzugeben von natürlichen juristischen
Personen sowie die von Personengesellschaften, die mit der Fähigkeit ausgestattet
ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (z.B. OHG, KG).
Bei der Anschrift gilt es, die vollständige ladungsfähige Postanschrift anzugeben,
also Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer. Die Nennung eines Postfaches
reicht nicht aus, ebenso wenig eine Email-Adresse.
Bei einer juristischen Person oder einer Personengesellschaften ist als Anschrift
der Sitz der Gesellschaft bekannt zu geben. Name des Vertretungsberechtigten.
Ist der Dienstanbieter eine juristische Person oder eine Personengesellschaft,
muss zusätzlich der Name des Vertretungsberechtigten genannt werden.
Vertretungsberechtigte sind diejenigen, die rechtlich verbindlich stellvertretend
für die Vereinigung handeln können. Das sind bei der OHG und KG die vertretungsberechtigten
Gesellschafter.
Telefonnummer und Email-AdresseTelefonnummer und Email-Adresse müssen vollständig
und exakt aufgeführt werden. Der Telefonnummer sollten die "00 49" für Deutschland
vorangestellt werden. Da schon Abweichungen in einer Ziffer bzw. einem Buchstaben
dazu führen, dass kein Kontakt hergestellt werden kann, werden Telefonnummern
und Email-Adressen mit Tippfehlern wie nicht gemachte Angaben gewertet.
Zulassungs-/ Aufsichtsbehörde
Sofern der angebotene Teledienst zulassungs- oder aufsichtspflichtig ist, muss die zuständige Behörde mit Postadresse angegeben werden.
Register und Registernummer
Ist der Diensteanbieter in das Handels-,Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen, ist die Registernummer sowie der Name des betreffenden Registers zu vermerken.
Umsatzsteueridentifikationsnummer
Die USt-ID ist zu nennen, sofern der Diensteanbieter umsatzsteuerpflichtig ist. Das gilt jedoch nur für den Internationalen Handel. Innerhalb Deutschlands, bzw. Innerhalb der EU ist dies eine frewillige Angabe.
Datenschutzerklärung
Werden Daten verarbeitet muss es eine "Datenschutzerklärung" geben. Das gilt bei allen eingeforderten Angaben, die elektronisch erhoben werden. Also für Onlineshops, Forenbetreiber, Gästebücher, etc. Vorrangig gilt dies jedoch für Unternehmen, nicht für Privatleute. Vorsorglich ist aber zu empfehlen, das auch private Websitebetreiber eine solche Datenschutzerklärung abgeben.
<< zurück
|