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Mehr Sicherheit beim Internet-Shopping

Welche Rechte hat der Kunde?

Datenschutz

Wer im Internet einkauft und dabei seine Kontaktdaten preisgibt, möchte vermeiden, dass diese zu Werbezwecken (sog. "Spam" oder "Spamming") missbraucht werden. Nach dem Teledienstedatenschutzgesetz muss der Kunde der Weiterverwendung seiner Daten ausdrücklich zustimmen, anderenfalls ist diese Weiterverwendung verboten und strafbar.

 

Gewährleistung (Garantie)

Bei mangelhafter Ware kann der Käufer die gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsrechte von zwei Jahren in Anspruch nehmen. Laut dieser Regelung kann er zunächst eine Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen. Sollte die Reparatur zweimal scheitern, kann der Kunde entweder einen Preisnachlass fordern oder die Ware zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.

 

Rückgabe und Widerruf

Der Internet-Käufer kann den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen oder die Ware ohne Angabe von Gründen an den Verkäufer zurückgeben. Damit genießt er ein Privileg: Nach Auskunft von Helga Zander-Hayat von der Verbraucherzentrale NRW ist das Rückgaberecht für mangelfreie Waren nämlich nur beim Fernabsatz vorgeschrieben. Bei einem Kauf im stationären Einzelhandel sei lediglich die Rückgabe fehlerhafter Ware gesetzlich geregelt. Wer für die Rückgabekosten aufkommt, ist den AGB des Verkäufers zu entnehmen. Dabei ist es für die Zuständigkeit entscheidend, ob dieser darin ein Widerrufs- oder ein Rückgaberecht eingeräumt hat.

Rückgabe auch bei eBay möglich

Erst im November 2004 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Verbrauchern bei Internet-Auktionen den Rücken gestärkt. So haben Kunden bei Versteigerungen des Internetauktionshauses eBay ein Widerrufsrecht und können ersteigerte Artikel binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben, wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen.

Geschäfte zwischen gelegentlichen eBay-Nutzern sind davon aber nicht betroffen. Ein Kauf bei einem Unternehmer über das Internet sei wie bei einer Telefon-Bestellung ein "Fernabsatzvertrag", der innerhalb einer bestimmten Frist rückgängig gemacht werden könne. Auch ein eBay-Kunde bekomme den ersteigerten Artikel erstmals nach Zusendung zu sehen, sagte Katharina Deppert, Vorsitzende des VIII. Zivilsenats, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe (AZ VIII ZR 375/03 vom 3.11.2004).

Die Widerrufsfrist verlängert sich auf einen Monat, wenn der Verkäufer seinen Kunden erst nach Abschluss des Vertrags über seine Rechte belehrt. Unterbleibt eine detaillierte schriftliche Belehrung über das Widerrufsrecht ganz, läuft die Frist für die Rückgabe sechs Monate.

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