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 Recht: Kindergeld
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Recht: K

 

Kindergeld

Wann bekommt man Kindergeld?

Kindergeld kann erhalten,

  • wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder
  • im Ausland wohnt, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.

 

Als Kinder gelten,

  • die, die im ersten Grad mit dem Antragsteller verwandt sind ( gilt auch für adoptierte Kinder)
  • Stiefkinder und Enkelkinder, die im Haushalt des Antragsstellers leben
  • Pflegekinder, die mit dem Antragsteller durch ein familienähnliches Verhältnis auf längere Dauer verbunden sind.

Kindergeld wird bis zum vollendeten 18.ten Lebensjahr gezahlt. Sollte sich das Kind allerdings in einer Schul-, Berufsausbildung oder im Studium befinden, kann das Kindergeld bis zur Vollendung des 27.ten Lebensjahres (je nach Einkommen) weitergezahlt werden. Die Einkommensgrenze des Kindes liegt im Jahr 2005 bei 7.674 Euro pro Jahr.

Kindergeld steht auch denjenigen zu, deren Kinder zwischen dem 18.ten und 21.ten Lebensjahr arbeitslos sind, aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Kann ein Kind zwischen dem 18.ten und 27.ten Lebensjahr seine ausbildung nicht beginnen oder weiterführen, steht auch diesem Kind Kindergeld zu.

Einem über 18 Jahre altes Kind, steht bis zur Vollendung des 27.ten Lebensjahr Kindergeld zu, wenn es ein „freiwilliges Jahr“ oder ein „freiwilliges ökologisches Jahr“ ableistet.

 

Über das 27. Lebensjahr hinaus wird das Kindergeld gezahlt,

  • wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, durch eigene Einkünfte seinen Lebensunterhalt zu bestreiten
  • wenn es sich weiterhin in einer Schul-, Berufsausbildung oder im Studium befindet, aber schon den Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, sich freiwillig nicht mehr als 3 Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben.

In diesen Fällen wird für die Dauer des geleisteten Dienst über das 27. Lebensjahr hinaus das Kindergeld gezahlt. Für die Zeit der Ableistung der o.g Dienste wird kein Kindergeld gezahlt.

 

Wie hoch ist das Kindergeld?

Seit Januar 2002 wird das Kindergeld monatlich in folgender Höhe gezahlt:

  1. 154 Euro für das erste,zweite und dritte Kind
  2. 179 Euro für jedes weitere Kind

 

Wie bekommt man Kindergeld?

    Kindergeld wird bei der örtlichen Familienkasse beantragt, welches meistens im Arbeitsamt angesiedelt ist.

 

Folgene Unterlagen müssen sie vorlegen:

  • Haushaltsbescheinigung, für Kinder, die in ihrem Haushalt leben
  • Lebensbescheinigung, für Kinder, die außerhalb ihres Haushalts leben
  • Geburtsurkunde, wenn sie innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes vorgelegt wird und darin der Wohnort angegeben ist.

 

Für Kinder über 18 müssen sie zudem eine Bescheinigung der Schule oder des Ausbildungsbetriebes vorlegen, aus der Art und Dauer hervorgeht. Außerdem müssen sie die Einkünfte des Kindes belegen.

Tip: Manchmal lohnt es sich freiwillig auf einen Teil der Monatsvergütung zu verzichten, da dadurch wieder den Anspruch auf Kindergeld auflebt.

Für ein Kind über 27 sind Dienstzeitbescheinigungen vorzulegen.

Das Kindergeld wird in Bar auf das Konto des Berechtigen eingezahlt.

 

Zusatz:

Karlsruhe stärkt Elternanspruch auf Kindergeld

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat den Anspruch von Eltern auf Kindergeld gestärkt, deren Kinder selbst verdienen. Demnach ist die bei der Freigrenze, deren Überschreiten zum Verlust des Kindergelds führt, das Nettoeinkommen entscheidend. Denn nur in dieser Höhe würden die Eltern effektiv entlastet, so die Richter. Damit gab Karlsruhe einer Mutter Recht, deren Sohn in der Ausbildung 6400 Euro brutto verdiente. Weil damit die damals geltende Freigrenze überschritten war, zahlte das Arbeitsamt kein Kindergeld mehr.

Aktenzeichen AZ: 2 BvR 167/02

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