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Recht: M
Mobilitätshilfen
Mobilitätshilfen haben den Sinn, Arbeitsuchende soweit wie möglich "mobil" zu machen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich auch anderenortes nach Arbeit umzusehen, bzw. anderenortes Arbeit aufnehmen zu können.
Diese Hilfe findet jedoch nicht nur bei Arbeitssuchenden Anwendung, sondern auch bei Erwerbstätigen, dessen Einsatzort sich ändert, wie beispielsweise bei einer Versetzung innerhalb des Betriebes.
Mobilitätshilfen gibt es für das Innland, als auch für jedes EU-Land.
Die Details (z.B. Höhe und Dauer der Förderung) muss in jedem Fall individuell mit dem zuständigen Arbeitsberater geklärt werden. Die Förderung ist abhängig von z.B. Höhe des Lohns / Gehalts, Entfernung (also Reisekosten), ggf. Umzugskosten und noch einige andere.
Die rechtliche Grundlage dazu bietet das Sozialgesetzbuch 3 (kurz SGB III). Dort wird in den §53, §54, §55 konkret auf die Mobilitätshilfen eingegangen.
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