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Recht: SGB 8 (KJHG)
§27 SGB 8 - Hilfe zur Erziehung
Was sind Beratungsstellen?
Als erste Hilfe zur Erziehung ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG=SGB 8) die „Erziehungsberatungsstelle“ aufgeführt (§28 SGB 8). Dort werden Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in allen persönlichen und familiären Fragen beraten.
Die Fachkräfte haben Untersuchungsmöglichkeiten und können auch therapeutische Hilfen anbieten.
Da Trennung und Scheidung der Eltern eine besondere Belastung für Kinder bedeutet, wird im Gesetz extra auf das Recht hingewiesen, hierbei beraten zu werden. Dadurch soll der schädliche „Kampf“ um die Kinder vermieden werden.
Schulpsychologische Dienste, Kinderschutzzentren, Drogen- und Suchtberatung und andere Beratungsdienste ergänzen und erweitern die Angebote der Erziehungsberatungsstellen. Die Beratung ist kostenfrei; Verschwiegenheit und Datenschutz werden gewährleistet.
Scheuen Sie sich nicht, Beratung in Anspruch zu nehmen Lieber frühzeitig
fragen, statt zu warten, bis ernsthafte Probleme entstanden sind. Beratungsführer
helfen Ihnen bei der Suche nach der richtigen Stelle. Rufen Sie bei einer
Erziehungsberatungsstelle an oder gehen Sie hin, um einen persönlichen Termin
zu vereinbaren. Mit unter gibt es Wartezeiten. In Krisensituationen kann aber
sofort ein Termin mit Ihnen ausgemacht werden. Bei der Beratung geht es nicht
um das Erkennen von Ursachen für Ihr Problem. Eine Beratung braucht aber Zeit!
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