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 Recht: Sozialgesetzbuch 8 (KJHG
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Recht: SGB 8 (KJHG)

§27 SGB 8 - Hilfe zur Erziehung

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Wie sonst bei keiner anderen Erziehungshilfe ist die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§35 SGB 8) besonders auf die individuelle Lebenssituation und Probleme der Jugendlichen und jungen Erwachsenen abgestellt. Die jungen Menschen werden von den Fachkräften dort betreut, wo sie sich gerade aufhalten.

Mann muss also nicht unbedingt in eine Einrichtung kommen, um Hilfe zu erhalten. Eine andere Hilfeform, bei der es darum geht, einfach mal Abstand vom Milieu zu bekommen, um danach neu anzufangen, sind „erlebnispädagogische Maßnamen“.

Intensive Einzelbetreuung bedeutet, dass eine Fachkraft für einen oder mehrere junge Menschen zuständig ist.

Die Entscheidung über diese Hilfe wird ebenfalls im Rahmen der Hilfeplanung (§36 SGB 8) zusammen mit allen Beteiligten getroffen. Gelegentlich dient diese Hilfe auch dazu, zusammen mit dem jungen Menschen zu klären, welche weiteren Schritte notwendig sind. Dabei kann es sich um Schul- Ausbildungsfragen handeln, aber auch darum, wie das Verhältnis zu den Eltern wieder verbessert werden kann. Ebenso wie bei den anderen Hilfen auch, werden hier gemeinsam erreichbare Ziele für die Zeit der Hilfegewährung formuliert.

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 Literatur

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