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Recht: SGB 8 (KJHG)
§27 SGB 8 - Hilfe zur Erziehung
Was kostet Hilfe zur Erziehung?
Wenn Sie sich bei einer Anlaufstelle beraten lassen, so entstehen für Sie grundsätzlich keine Kosten. Wird eine Hilfe zur Erziehung durchgeführt, trägt die Kosten die Stadt, bzw. die Gemeinde. Einen Kostenbeitrag müssen Sie nur bei einer Unterbringung außerhalb der Familie (gilt auch für heilpädagogische Tagesstätten) leisten. Die Höhe der Kosten wird vom Jugendamt errechnet. Ihr Kostenbeitrag richtet sich nach Ihren individuellen Einkommensverhältnissen und erst nach deren Überprüfung kann gesagt werden, ob Sie etwas und wie viel Sie zahlen müssen. Darüber erhalten Sie dann einen schriftlichen Bescheid. Als Ergebnis dieser Kostenberechnung darf nichts herauskommen, was Ihre Familie schlechter stellt oder gar in Not bringt oder was eine notwendige Erziehungshilfe verhindern könnte. Familien mit geringerem Einkommen zahlen in der Regel nur wenig oder nichts.
Nur bei einer Unterbringung außerhalb der eigenen Familie müssen Sie einen Kostenbeitrag leisten. Bedenken Sie, dass Sie zu Hause ja Kosten sparen. Ihr Kind wird verpflegt, bekommt Taschengeld, Geld für Bekleidung usw. Auch bei einem Aufenthalt Ihres Kindes in einer Tagesgruppe oder einer heilpädagogischen Tagesstätte sparen Sie z.B. das Geld für das Mittagessen.
Jugendliche und junge Erwachsene mit einem eigenen Einkommen müssen sich auch an den Kosten beteiligen und einen Teil Ihres Geldes abgeben. Wenn Sie einen Kostenbeitrag leisten sollen, der wesentlich über Ihren häuslichen Ersparnissen liegt oder den Sie nicht zahlen können, dann wenden Sie sich bitte an das Jugendamt, um dies gemeinsam zu klären. Hier kann dann sicher eine für Sie passende Lösung gefunden werden.
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