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Eltern-Zentrum - Recht - Recht: S - SGB 8 (KJHG) - Inhalt - §27: Recht auf Erziehungshilfe
 

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Recht: SGB 8 (KJHG)

§27 SGB 8 - Hilfe zur Erziehung

Was heißt Recht auf Erziehungshilfe?

Eltern haben für sich und ihre Kinder ein Recht auf Hilfe zur Erziehung, wenn das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen nicht sichergestellt ist. Dazu sollten Sie sich an das Stadtjugendamt, den Allgemeinen Sozialdienst oder an ein Sozialbürgerhaus in ihrem Wohnbezirk wenden. Dort werden Sie in einem vertraulichen Gespräch informiert und beraten. Sie entscheiden dann, ob Sie ihr Recht auf Erziehungshilfe wahrnehmen wollen.

Damit Sie zu ihrem Recht kommen, sollten Sie Folgendes beachten. Am besten ist, Sie rufen bei einer der oben genannten Stellen an, schildern kurz ihr Problem und vereinbaren einen Termin. Fragen Sie genau nach, was für Hilfen es gibt und was sie für Sie bedeuten. Informieren Sie sich ausführlich! Auch Kinder und Jugendliche haben ein Recht, dass sie gehört und informiert werden.

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