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Recht: SGB 8 (KJHG)
§27 SGB 8 - Hilfe zur Erziehung
Tagesgruppe / Heilpädagogische Tagesstätte?
Bei der Erziehung in einer Tagesgruppe (§32 SGB 8) werden Kinder und Jugendliche regelmäßig an fünf Tagen in der Woche (außer in den Schulferien) von Fachkräften in einer kleinen Gruppe betreut und gefördert.
Die Fachkräfte kümmern sich auch um die Schule und die Hausaufgaben. Tagesgruppen dienen dazu, Kindern und Jugendlichen neue Lernmöglichkeiten im Sozialverhalten und in schulischen Belangen anzubieten und die Familie zeitweilig zu entlasten.
In den Tagesgruppen gibt es für jedes einzelne Kind einen Erziehungsplan und ein besonderes Förderprogramm.
Eine tägliche, noch intensivere und heilpädagogische orientierte Betreuung bieten die „Heilpädagogischen Tagesstätten für Kinder und Jugendliche (§35a SGB 8). Für die Gewährung dieser Hilfe muss ein Gutachten vorliegen.
Die spezielle Förderung erfolgt durch Fachkräfte in Kleingruppen bis zu acht Kindern und Jugendlichen.
Tagesgruppen sind dann geeignet, wenn die Beratung oder eine Hilfe in Ihrer Familie nicht ausreicht.
In der Tagesgruppe lernen Ihre Kinder:
- Besser mit anderen zurechtzukommen,
- in der Schule besser zu lernen und dort mit den Anforderungen klarzukommen,
- sich selbst besser zu verstehen und zu akzeptieren.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg dieser Hilfe ist Ihre Mitarbeit. Eine Tagesgruppe ist nicht nur eine Betreuung des Kindes über Tag, sondern eine Hilfe und Unterstützung für die ganze Familie. Dasselbe gilt auch für die heilpädagogische Tagesstätten.
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