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 Recht: Sozialgesetzbuch 8 (KJHG
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Recht: SGB 8 (KJHG)

§27 SGB 8 - Hilfe zur Erziehung

Was gibt es noch?

Neben den beschriebenen Erziehungshilfen sind auch andere Methoden oder Angebote von Hilfen möglich. Auch therapeutische und schulische Maßnahmen können Hilfe zur Erziehung sein. Wenn beispielsweise Eltern mit der Erziehung ihres Kleinkindes unter drei Jahren überfordert sind und ihrer Erziehungsverantwortung nicht gerecht werden können, kann auch eine Betreuung in einer Kinderkrippe infrage kommen. Dies ist aber nur in Verbindung mit einer intensiven Begleitung der Eltern durch eine Erziehungsberatungsstelle möglich.

Übrigens, wenn Sie nicht genau wissen, was los ist, wohin es geht und was Sie brauchen: das gemeinsam in einem vertraulichen Beratungs- und Informationsgespräch zu klären, kann schon eine erste Hilfe sein.

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 Literatur

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