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 Recht: Sozialgesetzbuch 8 (KJHG
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Recht: SGB 8 (KJHG)

§27 SGB 8 - Hilfe zur Erziehung

Welche Hilfen in der Familie gibt es?

Die Hilfen in der Familie orientieren sich am individuellen Bedarf. Um diesem Anliegen gerecht zu werden, wurde die bisherige soziale Gruppenarbeit (§29 SGB 8), die Erziehungsbeistandschaft (30 SGB 8) und die sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB 8) neu als ambulante Erziehungshilfe zusammengefasst. Dies bedeutet, dass je nach Wunsch und Notwendigkeit das geeignete Angebot im erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt wird.

Das kann sehr umfassend sein und betrifft die Entlastung von Familien bei Problemstellungen z.B. gegenüber Behörden, Schule, aber auch im Familienleben direkt. Regelmäßige Treffen über einen vorher festgelegten Zeitraum sollen unterstützen, um die Lebenssituation zu verbessern.

Es ist ebenso möglich, stärker den Kontakt zu dem jungen Menschen selber zu betonen. Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen steht hier eine pädagogische Fachkraft zur Seite, deren Aufgabe es ist, bei allen Problemen zu beraten und zu unterstützen. Insbesondere soll geholfen werden, den jungen Menschen zu eigenen Problemlösungen zu führen. Dies betrifft unter Umständen die Schule, den Wechsel ins Berufsleben, die Vermittlung zu anderen Stellen, aber auch die Familie.

Wenn bei älteren Jugendlichen und bei jungen Erwachsenen ein Auszug von zu Hause ansteht, gibt es mehrere Möglichkeiten, ihnen dabei zu helfen.

Die ambulanten Erziehungshilfen haben die Aufgabe, die Familie zu unterstützen. Aus diesem Grund muss bei der Hilfeplanung gemeinsam überlegt werden, was Sie und Ihr Kind an Unterstützung brauchen, damit es wieder besser läuft und sie wieder alleine zurechtkommen.

Voraussetzung ist, dass Sie diese Hilfe wirklich wollen und dass Sie mit der Fachkraft vertrauensvoll zusammenarbeiten. Das hängt natürlich auch davon ab, wie sich die Beziehung zwischen Ihnen und der Fachkraft entwickelt. Hier muss das Vertrauen wachsen, persönliche Dinge offen ansprechen zu können und sich „schon mal was sagen zu lassen“. Wenn sie mit der Fachkraft gar nicht klarkommen, sprechen Sie das ruhig an. Sie verlieren damit nicht Ihr Recht auf Erziehungshilfe.

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 Literatur

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