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 Recht: Sozialgesetzbuch 8 (KJHG
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Recht: SGB 8 (KJHG)

§27 SGB 8 - Hilfe zur Erziehung

Wozu Hilfe zur Erziehung?

Junge Menschen haben das Recht auf Förderung und Erziehung (§1 KJHG). Die Aufgabe der Erziehung haben in Deutschland allein die Eltern.

Erziehungshilfe soll Eltern und junge Menschen dabei beraten und unterstützen. Welche Angebote es im Einzelnen gibt, das steht im Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Die Erziehungshilfen gehören zu den Aufgaben des Jugendamtes. Darüber wissen die meisten nicht so viel wie z.B. über Schulen oder über das Gesundheitssystem. Dabei zählen zu den Angeboten des Jugendamtes z.B. die Kinderkrippen, die Familienbildung oder die Jugendfreizeitstätten und eben auch die Erziehungshilfen.

Gelegentlich kommt es vor, dass Eltern nicht in der Lage sind, ihren Kindern Schutz vor Gefährdungen zu gewähren und es fällt ihnen schwer, Hilfen von außen anzunehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes bemühen sich hier um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, um Hilfe und Unterstützung zum Wohle des jungen Menschen zu geben. Manchmal muss das Jugendamt in das Elternrecht eingreifen, aber nur im Rahmen der Gesetze und unter Beachtung der Rechte. Wer dies alles weiß, braucht keine Scheu vor den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Jugendamt haben.

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