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 Recht: Sozialgesetzbuch 8 (KJHG
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Recht: SGB 8 (KJHG)

§27 SGB 8 - Hilfe zur Erziehung

Wie finden Sie die beste Hilfe?

Ob eine Hilfe zur Erziehung notwendig und welches die geeignete Form ist, wird durch die Hilfeplanung (§36 SGB8) festgelegt. Im Gesetz ist Ihre Mitwirkung und Beteiligung an der Hilfeplanung vorgeschrieben.

Es wird mit Ihnen und Ihrem Kind gemeinsam besprochen, welche Probleme es gibt und welches Ziel mit der Hilfe erreicht werden soll. Danach wird die geeignete Hilfeform ausgesucht. Sie haben das Recht, mitzuentscheiden. Das Ergebnis der Beratung wird schriftlich festgehalten und von allen Beteiligten unterschrieben. Das gemeinsam vereinbarte Ergebnis ist die Grundlage für die Gewährung der Hilfe.

Der Hilfeplan ist das Herzstück der Erziehungshilfe. Mit ihm soll sichergestellt werden, dass die beste Hilfe gefunden wird und dass Sie an allen wichtigen Entscheidungen beteiligt sind. Besprechen Sie auch, ob Ihnen durch die Erziehungshilfe Kosten entstehen. Im Hilfeplan muss auch stehen, wie lange die Erziehungshilfe voraussichtlich dauern soll, welche Ziele sie hat und wer für Sie für die Dauer der Hilfe zuständig ist. Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, brauchen Sie auch nicht zu unterschreiben. Falls notwendig, fordern Sie, dass Sie noch einmal beraten und angehört werden wollen.

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