|
Recht: SGB 8 (KJHG)
§35a SGB 8 - Eingliederungshilfe
Zusammenfassung
- Problemsichtung und Beratung
- ACHTUNG: Du weißt wo Du hinwillst, nicht locker lassen. Alles schriftlich belegen lassen, jede Entscheidung, jeden Rat, ALLES(!!) Sollte das Jugendamt Mist bauen und alles kaputt machen, wird für einen Widerspruch alles in schriftlicher Form benötigt.
- Klärung der individuellen Situation und Entscheidung über Hilfe
- hier gilt das gleiche wie beim ersten Punkt.
- Erbringung der Hilfe, Rückmeldung über den Hilfeverlauf
<< zurück (Recht)
|