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Recht: SGB 8 (KJHG)
§35a SGB 8 - Eingliederungshilfe
Entwicklungsanalyse
Wurde bisher die aktuelle Situation betrachtet, so wird in der Entwicklungsanalyse der Blick auf die Vergangenheit gerichtet. Das erste Auftreten des problematischen Verhaltens kann wertvolle Aufschlüsse über seine Bedeutung geben. Welche Lebensbedingungen gingen voraus? Welche Änderungen traten zu jener zeit ein? Was taten das Kind und seine Familie, um die Symptomatik zu bewältigen? Welche Maßnahmen hatten Erfolg, welche nicht? Da bei seelischen Behinderungen in der Regel die gegenwärtige Problematik auf einer schon vor langer Zeit angelegten Entwicklung beruht, ist es im allgemeinen erforderlich, den verlauf der körperlichen, kognitiven und emotionalen Entwicklung des Kindes detaillierter zu untersuchen.
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