Eltern-Zentrum Impressum    Nutzungsbedingungen    Datenschutz   

www.babywalz.de

 Eltern-Zentrum

Startseite Startseite

suchen suchen

Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutz
Hilfe

 

 Info
Magazin

 

 Themen

Startseite Neue Themen

Beruf
Eltern
Gesundheit
Pädagogik
Recht
Technik
Multimedia
Essen & Trinken

 

 Amazon
Amazon
 Recht: Sozialgesetzbuch 8 (KJHG
 Recht > Recht: S > Recht: Sozialgesetzbuch 8 (KJHG)
 

Recht: SGB 8 (KJHG)

§35a SGB 8 - Eingliederungshilfe

Der Hilfeplan

Im Hilfeplan nach §36 Abs2 SGB8 (KJHG), der bei langfristig zu erbringende Hilfe zu erstellen ist, werden die Ergebnisse der diagnostischen und planenden Arbeit schriftlich niedergelegt. Ohne Hilfeplan ist der Bewilligungsbescheid unvollständig (was gegen Verfahrensrecht verstößt). Er ist regelmäßig fortzuschreiben.

Seine Hauptfunktion ist die Informierung der am Hilfeprozess Beteiligten, namentlich der Familie und der hilfebringenden Institution. Die Anspruchsberechtigten erhalten damit eine rechtliche Absicherung, und die ausführende Stelle erste Handlungsanweisungen.

Dem Jugendamt selbst dient der Plan zur internen Dokumentation der Entscheidung und ihrer Grundlagen, sowie der getroffenen Vereinbarungen.

Maas (1993) spricht von der "Begründungs-" und der "Gestaltungsfunktion" des Hilfeplans. Folglich muss dieser die erforderlichen Angaben enthalten zu den Tatsachen, die den Sachverhalt ausmachen, zur fachlichen Beurteilung, zum Bedarf nach Eingliederungshilfe, zu den Zielsetzungen, zur vorgesehenen Art und Umfang der Hilfe (einschließlich flankierender Leistungen).

Eine zeitliche Perspektive muss festgehalten werden und Termine für die Evaluation sind zu bestimmen (zu detaillierten Gestaltungsvorschlägen vgl. Bayerisches Landesjugendamt, 1994; Harnach-Beck, 1995 a und b).

Die Jugendhilfe hat es nach langem Bemühen erreicht, dass sie auch Verantwortung für die Entwicklung junger Menschen mit seelischen Behinderungen trägt. Sie hat diese Verantwortungsübertragung als einen ersten Schritt zur gemeinsamen Förderung aller junger Menschen unter ihrem Dach begrüßt. Nun ist sie herausgefordert, das in ihre Fachkompetenz gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen, indem sie ihr Handeln an hohen professionellen Standards orientiert. Die sorgfältige Abklärung der Hilfevoraussetzungen legt hierzu sozusagen das Fundament.

Im übertragenden Sinn: Kein vernünftiger Mensch würde für den Bau seines Hauses einfach alle potentiellen Lieferanten auffordern, ihr jeweils bestes Produkt zu schicken, ohne das zuvor geprüft wurde, ob auch alles zusammenpasst und auf dem vorgesehenen Grund stehen kann. Dazu braucht man einen Architekten, der weiß, wie sich die Einzelstücke verbinden und sich in die vorgegebene Landschaft einfügen lassen. Versuchen wir, den jungen Leuten, die mit dem Bau ihres Lebenshauses in Schwierigkeiten geraten, als gute Architekten zur Seite zu stehen!

 << zurück (Recht)

 Literatur

 Werbung

myToys.de: Einfach alles für Ihr Kind

   Impressum       Nutznungsbedingungen (NUB)       Datenschutz       FAQs zu Eltern-Zentrum       Hilfethemen