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Recht: SGB 8 (KJHG)
§35a SGB 8 - Eingliederungshilfe
Problemanalyse
Zunächst gilt es herauszufinden, wie stark eine psychische Problematik ausgeprägt ist (Intensität), mit welcher Frequenz die Störungen auftreten und wie stark sie den betroffenen selbst und sein Umfeld subjektiv und objektiv belasten. Neben der Frage nach der zugrunde liegenden psychischen Störung ist vor allem zu klären, welche Folgen die Störung auf der personalen und sozialen Ebene zeitigt. Es muss zum einen angefragt werden, in wieweit das Kind / der Jugendliche an der Bewältigung von Alltagsaktivitäten, gehindert ist. Zum anderen ist zu klären, in welchem Ausmaß seine sozialen Kontakte – in der Familie, mit Gleichaltrigen, in der Schule, am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz als Konsequenz seiner psychischen Problematik beeinträchtigt sind.
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