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Recht: SGB 8 (KJHG)
§35a SGB 8 - Eingliederungshilfe
Prognose
Zur Beurteilung des Hilfebedarfs ist außerdem eine Prognose, also ein Abschätzen des künftigen Verlaufs erforderlich. Wie würde das Verhalten und Erleben des Kindes sich künftig entwickeln, falls keine Hilfe einsetze? Wie könnte es sich vermutlich entwickeln, wenn die richtige Hilfestellung gegeben würde?
Dabei stößt man zwar auf das Problem, dass Vorhersagen menschlicher Entwicklung mit einiger Unsicherheit behaftet sind, und das um so mehr, je länger der Prognosezeitraum ausgedehnt wird. Jedoch sind in der Erforschung kindlicher Störungen in neuerer zeit eine Vielzahl von Erkenntnissen über typische Verläufe gewonnen worden, die die Basis für Voraussagen zunehmend verbessern.
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