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 Recht: Sozialgesetzbuch 8 (KJHG
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Recht: SGB 8 (KJHG)

§35a SGB 8 - Eingliederungshilfe

Fachliche Beurteilung

Bei der Erstellung der Psychosozialen Diagnose geht es um die fachkompetente Interpretation der gefundenen Daten. Es muss ersichtlich werden, welche relative Bedeutung einzelnen Fakten beizumessen ist Die fachliche Beurteilung ist Voraussetzung für die Subsumition unter die Gesetzesbestimmungen. Die wesentlichen seelischen Probleme müssen herausgefiltert werden. Der Schweregrad der Behinderung bzw. der sozialen Beeinträchtigung ist zu bestimmen.

Das Ausmaß der subjektiven Belastungen und die Folgen für die Persönlichkeitsentwicklung sollen eingeschätzt und die Entstehung der Behinderung, soweit möglich, erklärt, zumindest plausibilisiert, werden. Das letztere deshalb, weil die zu planende Hilfe sich vor dem Hintergrund der Entstehungsgeschichte der Behinderung als adäquat ausweisen muss.

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