Eltern-Zentrum Impressum    Nutzungsbedingungen    Datenschutz   

www.babywalz.de

 Eltern-Zentrum

Startseite Startseite

suchen suchen

Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutz
Hilfe

 

 Info
Magazin

 

 Themen

Startseite Neue Themen

Beruf
Eltern
Gesundheit
Pädagogik
Recht
Technik
Multimedia
Essen & Trinken

 

 Amazon
Amazon
 Recht: Sozialgesetzbuch 8 (KJHG
 Recht > Recht: S > Recht: Sozialgesetzbuch 8 (KJHG)
 

Recht: SGB 8 (KJHG)

§35a SGB 8 - Eingliederungshilfe

Rechtliche Bewertung

Nach der Sachverhaltsermittlung gilt es, die Frage zu beantworten, ob bei dem Antragsberechtigten ein Eingliederungshilfebedarf vorliegt. Es muss ein Urteil darüber abgegeben werden, ob das Hilfeersuchen des Antragstellers begründet ist, weil der für dir Eingliederungshilfe geforderte Rechtsbestand vorliegt. Damit ist der Fachkraft vom Gesetz eine schwierige Aufgabe auferlegt werden, denn sie vermag zu ihrer Lösung nicht auf ausschließlich objektive Kriterien zurückgreifen.

Als Regel für die Beurteilung kann gelten: Ein Antragsteller hat dann Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn die Untersuchung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass er nicht aus eigener Kraft bzw. mit Unterstützung seiner Familie die gravierenden Folgen seiner psychischen Störung überwinden kann und damit in seiner Entwicklung zu einer autonomen und sozial kompetenten Persönlichkeit beeinträchtigt bzw. an der Führung eines für ihn sinnvollen Lebens gehindert ist.

 << zurück (Recht)

 Literatur

 Werbung

myToys.de: Einfach alles für Ihr Kind

   Impressum       Nutznungsbedingungen (NUB)       Datenschutz       FAQs zu Eltern-Zentrum       Hilfethemen