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Recht: SGB 8 (KJHG)
Sozialgesetzbuch 8
Kinder- & Jugendhilfegesetz
Nichtamtliches Verzeichnis / Letzte Änderung am 8.9.2005
(1) Die Jugendhilfe umfaßt Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien.
(2) Leistungen der Jugendhilfe sind:
- Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§§ 11 bis 14),
- Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21),
- Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (§§ 22 bis 25),
- Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen (§§ 27 bis 35, 36, 37, 39, 40),
- Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen (§§ 35a bis 37, 39, 40),
- Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung (§ 41).
(3) Andere Aufgaben der Jugendhilfe sind
- die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42),
- (weggefallen)
- die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Pflegeerlaubnis (§§ 43, 44),
- die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung sowie die Erteilung nachträglicher Auflagen und die damit verbundenen Aufgaben (§§ 45 bis 47, 48a),
- die Tätigkeitsuntersagung (§§ 48, 48a),
- die Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und den Familiengerichten (§ 50),
- die Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind (§ 51),
- die Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (§ 52),
- die Beratung und Unterstützung von Müttern bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie von Pflegern und Vormündern (§§ 52a, 53),
- die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften (§ 54),
- Beistandschaft, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Gegenvormundschaft des Jugendamts (§§ 55 bis 58),
- Beurkundung und Beglaubigung (§ 59),
- die Aufnahme von vollstreckbaren Urkunden (§ 60).
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