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Recht: W
Wohngeld
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates, für die, die sich Wohnen nicht oder nur teilweise leisten können.
- Mieter erhalten Wohngeld als Mietzuschuss,
- Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung erhalten Wohngeld als Lastenzuschuss.
Rechtmäßiges erhaltenes Wohngeld braucht nicht zurückgezahlt werden.
Wer bekommt Wohngeld?
Mietzuschuss kann derjenige bekommen, der in Deutschland in einer Wohnung zur Miete wohnt.
Lastenzuschuss kann in der Regel derjenige erhalten, der in Deutschland Eigentümer einer Wohnung oder eines Eigenheims ist.
Es hängt von 3 Faktoren ab, ob und in welcher Höhe Wohngeld bewilligt wird:
- Zahl der zum Haushalt gehörigen Familienmitglieder
- Höhe des Familieneinkommens (um Wohngeld zu erhalten, darf das Familieneinkommen die folgenden Beträge nach Abzug der zulässigen Abzüge nicht überschreiten)
| Familienangehörige |
Familieneinkommen |
1 |
ca. 710,€ |
2 |
ca. 1.000,-€ |
3 |
ca. 1.240,-€ |
4 |
ca. 1.630,-€ |
5 |
ca. 1.830,-€ |
6 |
ca. 2.000,-€ |
7 |
ca. 2.150,-€ |
8 |
ca. 2.320,-€ |
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung: (nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen ist die Miete oder Belastung zuschussfähig. Die Höchstbeiträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau.)
Wie bekommt man Wohngeld?
In der Regel muss ein Antrag auf Wohngeld bei der Wohngeldstelle der örtlichen Gemeinde-, Amts-, Kreis- oder Stadtverwaltung gestellt werden.
Empfängern von Wohngeld von Sozialhilfe kann Wohngeld von der zuständigen Sozialhilfestelle auch ohne besonderen Antrag als pauschaliertes Wohngeld gewährt werden.
Wird Wohngeld bewilligt, erhält der Antragsteller einen Bewilligungsbescheid in der Regel für ein Jahr. Danach muss ein Folgeantrag gestellt werden.
Wie viel Wohngeld bekommt man?
Die Höhe des Wohngeldes wird in jedem Einzelfall gemäß der aktuellen Wohngeldtabelle bestimmt. Die Tabelle zur Ermittlung des Wohngeldes sind in der Broschüre „Wohngeld“ des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen enthalten.
Wie wird Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid eingelegt?
Sind Sie der Meinung, dass Ihnen mehr Wohngeld zusteht, können Sie gegen des Bescheid innerhalb einer festgesetzten Frist (in der Regel 1 Monat) Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss begründet werden.
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